Grundsätzlich gibt es in allen Versicherungssparten einen Kriegsausschluss

Denn ein Kriegsereignis ist ein nicht kalkulierbares und steuerbares Kumulrisiko, das weder Rückversicherer noch Erstversicherer übernehmen können.

Eine Ausnahme hierbei bildet die Transport-Versicherung, die See- und Lufttransporte im internationalen Verkehr einschließt.

 

Was bedeutet der Kriegsausschluss genau?

Ein Kriegsausschluss innerhalb einer Police heißt: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Dieser Ausschluss gilt auch nach Beendigung der Kriegshandlungen: Spätschäden als adäquate Kriegsfolgen, wie z. B. infolge unentdeckter Sprengladungen oder Minen, bleiben dauerhaft ausgeschlossen.

 

Wie hoch ist die Gefahr eines Cyber-Krieges, der auch Deutsche Unternehmen betrifft?  

Russische Angriffe auf die Ukraine werden von einem Cyberkrieg begleitet, in dem auf beiden Seiten sowohl staatliche als auch private Akteure aktiv sind.

Die Medien berichteten zuletzt, dass Hackergruppe Anonymus Russland den „Cyberkrieg“ erklärt

US-Behörden warnen bereits, dass diese Angriffe „unbeabsichtigt auf Organisationen anderer Länder überschwappen können“.

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) berichtet, dass seit Ausbruch des Krieges bisher keine deutlich höhere Angriffsaktivität auf Deutsche Unternehmen aufgezeichnet wurde – dies kann sich jedoch in den kommenden Wochen ändern!

So hat sich u.a. die sehr aggressive Hackergruppe „Conti-Group“ dazu bekannt, „für Putin“ kämpfen zu wollen.

 

Schützt mich die Cyber-Versicherung?

Auch die Cyber-Versicherung hat in der Regel einen Kriegsausschluss.

Der Versicherer hat die jedoch die Beweislast und muss im Schadenfall nachweisen, dass es sich bei dem Angriff um einen Teil einer kriegerischen Auseinandersetzung handelt.

Wichtig ist bei einem (vermuteten) Cyber-Angriff sofort zu handeln. Wenn Sie eine Cyber-Verischerung haben, hilft hier die 24h-Hotline des Versicherers für Soforthilfe (IT-Forensik).

IT-Sicherheitsmaßnahmen sind nur so stark, wie das schwächste Glied in der Kette.

Neben den technischen Maßnahmen kommt es auch auf die Schulung von Mitarbeitern an (Awareness).

Aktuell verhandelt Contrust wir mit einem führenden Anbieter einen Rahmenvertrag für unsere Kunden.

Dieser beinhaltet u.a. Schulungsvideos einer Mediathek, Phishing-Simulation (die Mitarbeiter werden mit anonymen Phising Mails getestet) sowie Darknet-Scan der Domain und E-Mailadressen.

Oder: Wollen Sie erstmal wissen wie Ihre IT aufgestellt ist? Wir stellen gerne den Kontakt zu unserem Kooperationspartner her z.B. für ein Cyber-Audit.

Eine Erstberatung zum Thema Mitarbeiterschulung oder Cyber-Audit können Sie hier vereinbaren.

 

Wie ist die Transportversicherung betroffen?

In der Transport-Versicherung sind im Rahmen der Kriegsklausel See- und Lufttransporte im Verkehr mit dem Ausland wieder eingeschlossen. Für Transporte mit Bahn und LKW gilt dies nicht.

Die Kriegsklausel beinhaltet ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht für Versicherer von zwei Tagen, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

Viele Versicherer machen derzeit Gebrauch von ihrem Sonderkündigungsrecht und kündigen mitversicherte Gefahren für die Ukraine.

Die Kündigung bezieht sich geographisch in der Regel auf das Staatsgebiet und die Hoheitsgewässer der Ukraine (Schwarzes Meer und Asowsches Meer) und auf das Gebiet Russlands innerhalb einer 200-Kilometer-Zone von der Landesgrenze zur Ukraine.

Bei der Kündigung der Kriegsgefahren handelt es sich um den Luftverkehr in oder über der Ukraine und um Transporte mit Seeschiffen in den Hoheitsgewässern der Ukraine.

 

Haftung von Geschäftsführern/Vorständen/Aufsichtsräten – Die D&O-Versicherung

Organe unterliegen Sorgfaltspflichten und können dafür (nach §43 GmbHG und §93AktG) haftbar gemacht werden.

Für produzierende Unternehmen gilt: Bei anstehenden Ausfuhren sollten die aktuellen Sanktionen der EU und ggf. weiterer Länder gewissenhaft geprüft werden.

Bei Verstößen gegen Sanktionen können hohe Bußgelder verhängt werden und es bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Versicherer hierfür einstehen.

 

Zur den Sorgfaltspflichten gehört u.a. auch:

  • Analyse der Sanktionsverordnungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Screening von Geschäftskontakten nach sanktionierten Personen
  • Stopp von Ausfuhrvorgängen, Zahlungen, Vertragsunterzeichnungen
  • Sanktionsklauseln in Verträgen prüfen

 

Kreditversicherungen

Unterschiedliche Reaktionen mit Begrenzungen versicherter Volumen bis zu Ausschlüssen

 

Krankenversicherung Ausgeschlossen sind Krankheiten einschließlich ihrer Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind.

Für Auslandsreisekrankenversicherung gilt dieser Ausschluss ebenfalls, teilweise auch noch ergänzt auf Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse. Einige Versicherer bieten die ersten 14 Tage nach Beginn dieser Ereignisse noch Versicherungsschutz; somit soll eine „versicherte“ Ausreise aus diesem Gebiet noch ermöglicht werden.

 

Unfallversicherung: Ausgeschlossen sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Die meisten Versicherer bieten für eine Anfangszeit von 7 bis 21 Tagen hier noch Deckung, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von diesen Ereignissen betroffen wird.

 

Reisen in Kriegs- oder Krisengebiete: Ist eine Reise Ihrer Mitarbeiter noch Kriegs- oder Krisengebiete zwingend notwendig, kann hierfür ein besonderer Versicherungsschutz zur Kranken- und Unfallversicherung vereinbart werden.

 

Sonstige Versicherungen: Ausgeschlossen sind in der Sach-Versicherung Schäden auf Risiken am Boden in Russland/Ukraine im Zusammenhang mit Krieg und Inneren Unruhen. In der Betriebsunterbrechungs-Versicherung muss immer ein versicherter Sachschaden vorangehen d.h. Lieferausfälle aufgrund von Werksschließungen sind in der klassischen Sach/-Ertragsausfallversicherung nicht versichert. Die Kredit-Versicherer reagieren mit Begrenzungen versicherter Volumen bis zu Ausschlüssen. Eine Neuzeichnung von betreffenden Risiken ist aktuell nicht möglich.

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