Organe haften mit Ihrem Privatvermögen

Die Unternehmensführung und Mitglieder der Kontrollgremien haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen (z.B. Managementfehler und Organisationsverschulden) aus ihre unternehmerischen Tätigkeit – und zwar solidarisch und in unbegrenzter Höhe.

Unternehmensleiter haften sowohl dem eigenen Unternehmen wie z.B. Gesellschaftern (Innenhaftung) als auch Dritten wie z.B. Gläubigern (Außenhaftung) gegenüber. Prominente Schadenfälle und viel beachtete Gerichtsurteile haben die Bereitschaft der Gesellschaften zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen eigene Manager erheblich erhöht und damit zu einer Verschärfung des persönlichen Haftungsrisikos geführt.

Die D&O-Versicherung muss im Schadenfall funktionieren

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Neben der klassischen D&O-Versicherung beraten wir auch zu weiteren Deckungen, die für die Absicherung des Privatvermögens von Organen sowie des Unternehmens relevant sind:

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  • TTT: Die Two-Tier Trigger Policy – Die neue D&O-Versicherung für Aufsichtsräte
  • Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung
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