Organe haften mit Ihrem Privatvermögen
Die Unternehmensführung und Mitglieder der Kontrollgremien haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen (z.B. Managementfehler und Organisationsverschulden) aus ihre unternehmerischen Tätigkeit – und zwar solidarisch und in unbegrenzter Höhe.
Unternehmensleiter haften sowohl dem eigenen Unternehmen wie z.B. Gesellschaftern (Innenhaftung) als auch Dritten wie z.B. Gläubigern (Außenhaftung) gegenüber. Prominente Schadenfälle und viel beachtete Gerichtsurteile haben die Bereitschaft der Gesellschaften zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen eigene Manager erheblich erhöht und damit zu einer Verschärfung des persönlichen Haftungsrisikos geführt.
Die D&O-Versicherung muss im Schadenfall funktionieren
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