Organe haften mit Ihrem Privatvermögen

Die Unternehmensführung und Mitglieder der Kontrollgremien haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen (z.B. Managementfehler und Organisationsverschulden) aus ihre unternehmerischen Tätigkeit – und zwar solidarisch und in unbegrenzter Höhe.

Unternehmensleiter haften sowohl dem eigenen Unternehmen wie z.B. Gesellschaftern (Innenhaftung) als auch Dritten wie z.B. Gläubigern (Außenhaftung) gegenüber. Prominente Schadenfälle und viel beachtete Gerichtsurteile haben die Bereitschaft der Gesellschaften zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen eigene Manager erheblich erhöht und damit zu einer Verschärfung des persönlichen Haftungsrisikos geführt.

Die D&O-Versicherung muss im Schadenfall funktionieren

Wir beraten mit einem führenden D&O Konzept am deutschen Markt, entwickeln mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei exklusive Bedingungen – wie dem Einschluss des indirekten Vorsatzes.

Neben der klassischen D&O-Versicherung beraten wir auch zu weiteren Deckungen, die für die Absicherung des Privatvermögens von Organen sowie des Unternehmens relevant sind:

  • “Personal D&O” sowie D&O-Selbstbehalt-Versicherung für AG-Vorstände
  • TTT: Die Two-Tier Trigger Policy – Die neue D&O-Versicherung für Aufsichtsräte
  • Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung
  • Straf-Rechtsschutz-Versicherung

80% der von uns analysierten D&O-Policen sind mangelhaft.

Stellen Sie Ihre D&O Versicherung auf den Prüfstand!

Ihr Ansprechpartner:
Julius Martini

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Case Studies


Durch systematische Risikoerfassung: Unversicherte Schäden verhindert und Geschäftsführer enthaftet

Ausgangslage

  • Unternehmen kauft Versicherungen ein – ohne die Risikosituation systematisch zu erfassen
  • Der Geschäftsführer ist sich bewusst, dass er eine Sorgfaltspflicht hat und für Managementfehler mit seinem Privatvermögen in voller Höhe haftet.

Vorgehen

  • Contrust führt mit allen Kunden regelmäßig eine systematische Risikoerhebung durch
  • …und fasst die Ergebnisse in einem Risikobericht zusammen, der dem Kunden neben den Geschäftsbericht gelegt wird

Ergebnis

  • Laufende Risikobetrachtung mit Contrust ist Grundlage für ein professionelles Versicherungswesen, das Unternehmen erfolgreich vor existenzbedrohenden Schäden schützt
  • Der Risikobericht hat eine enthaftende Wirkung für Unternehmensleiter wie Geschäftsführer und Vorstände (die Beweislast liegt beim Organ!)

„Kontinuitätsgarantie“ in Contrust D&O-Konzept rettet den Geschäftsführer vor Privatinsolvenz

Ausgangslage

  • Geschäftsführer A wird von Gesellschaftern freigestellt mit Vorwurf: Managementfehler. Die D&O-Deckungssumme beträgt € 5 Mio.
  • 2 Jahre später meldet das Unternehmen Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter fordert von A Schadenersatz i.H.v. € 3 Mio.

Herausforderung

  • Die Deckungssumme der D&O-Versicherung wurde aus Kostengründen zwischenzeitlich auf EUR 500.000 reduziert
  • Gericht entscheidet, dass A i.H.v. € 3 Mio. haftet. Durch die verringerte Deckungssumme der D&O, muss A die restlichen EUR 2,5 Mio. selbst aufbringen – ihm droht die Privatinsolvenz

Ergebnis

  • Marktführendes D&O-Konzept von Contrust rettet den Geschäftsführer vor Privatinsolvenz aufgrund einer speziellen Klausel
  • Die Klausel schützt den Geschäftsführer davor, dass  Versicherungssummen nach seinem Ausscheiden zu seinem Nachteil eingeschränkt werden können.