Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

ist die Richtschnur wirtschaftlichen Handelns von Einrichtungen der Öffentlichen Hand. Bürgermeister/innen von Kommunen und Entscheidungsträger von Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R) übernehmen in der Regel bei Amtsantritt einen „Gemischtwarenladen“ vielfältiger Art (Wirtschaftsbetriebe, Schwimmbäder, Verkersbetriebe, Kreisbaugesellschaften, Kliniken etc.) mit sehr unterschiedlichen Risiken. Um Ihrer persönlichen Verantwortung (Organhaftung) gerecht zu werden ist eine der wichtigsten Amtshandlungen: TRANSPARENZ herzustellen. Genau hier beginnt unsere Arbeit. Als von Versicherern unabhängige Risikoexperten bringen wir „Sachverstand auf Ihre Seite“ und führen – Ihnen verantwortlich – das Projekt.

Und so könnte Ihr Projekt / unsere Dienstleistung strukturiert sein:

  • Systematische Erfassung der Risiken mit Erstellung eines Risikoinventars
  • Plausibilitätskontrolle der Versicherungssummen (zur Vermeidung der Unterversicherung)
  • Entwurf und Abstimmung eines Risikokonzeptes als Grundlage einer Ausschreibung zur nächsten Fälligkeit 01.01.xxxx
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen *)
  • Durchführung einer Erfolgsprognose im Vorwege einer Ausschreibung
  • Begleitung der Ausschreibung *)

Im Anschluss an eine erfolgte Ausschreibung übernehmen wir gern die laufende Betreuung der Verträge inkl. Unterstützung in der Abwicklung von Schadensfällen als Ihre „ausgelagerte Versicherungsabteilung“.
Eine Finanzierung unserer Tätigkeit kann im Rahmen der durch die Versicherer zu vergütenden Betreuungscourtage im Anschluss an die Ausschreibung erfolgen. Sollte es nach Vorarbeit der o.g. Dienstleistung nicht zur Mandatierung / Betreuung der Versicherungsverträge kommen, möchten wir zur Absicherung unserer Arbeit ein Schutzhonorar vereinbaren.

*) Das Vergabeverfahren ist wegen einer Vielzahl von Rechtsquellen (nationales Recht und EU Recht) und Gerichtsentscheidungen außerordentlich unübersichtlich, zum Teil widersprüchlich und heftig umstritten. Grundlegende Entscheidungen, wie jene über die Anwendbarkeit des Vergaberechts und über die Wahl des Vergabeverfahrens, sollten deshalb mit qualifizierten Rechtsanwälten abgestimmt werden. In Anbetracht der Risiken und Sanktionen, die einer ausschreibenden Stelle für den Fall der Nichtbeachtung des Vergabeverfahrens drohen, erkennen wir eine Neigung unserer Auftraggeber, “im Zweifel” nach Vergaberecht auszuschreiben. Damit befinden Sie sich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.