Wachsende Haftungsrisiken für Führungskräfte

Die Haftung von Führungskräften ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie ein wirksamer persönlicher Versicherungsschutz ausgestaltet sein sollte. In der Praxis stehen sich dabei häufig zwei Lösungen gegenüber: die Persönliche D&O-Versicherung und die D&O-Selbstbehalts-Versicherung.

Persönliche D&O-Versicherung: Unabhängiger Schutz für die eigene Position

Die Persönliche D&O-Versicherung ist eine eigenständige Haftpflichtlösung, die gezielt auf den Schutz der versicherten Person ausgerichtet ist. Sie bietet unmittelbaren und individuellen Versicherungsschutz und funktioniert unabhängig von der D&O-Versicherung des Unternehmens. In ihrer Struktur orientiert sie sich zwar an der klassischen Unternehmens-D&O, unterscheidet sich jedoch wesentlich in der Anspruchsberechtigung. Sämtliche Leistungen stehen ausschließlich der versicherten Person zu. Versichert ist insbesondere der Ersatz persönlicher Vermögensschäden sowie die Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Abwehrkosten. Der Schutz greift zudem bereits dann, wenn Ansprüche noch nicht endgültig gestellt, sondern lediglich angedroht werden. Dadurch entsteht ein frühzeitiger Handlungsspielraum in kritischen Situationen. Ein weiterer zentraler Vorteil liegt in der Unabhängigkeit von der Unternehmens-D&O und deren konkreter Deckungssituation.

D&O-Selbstbehalts-Versicherung: Begrenzter Schutzumfang

Demgegenüber verfolgt die D&O-Selbstbehalts-Versicherung einen deutlich eingeschränkteren Ansatz. Sie dient ausschließlich dazu, den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt von zehn Prozent abzusichern, den Vorstände einer Aktiengesellschaft im Schadenfall selbst tragen müssen. Ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz besteht nicht. Weder werden Schäden ersetzt noch Kosten für die rechtliche Abwehr übernommen. Die Leistung erfolgt erst am Ende der Schadenregulierung und ist vollständig an die Funktionsweise und Leistungspflicht der bestehenden Unternehmens-D&O gebunden. Damit handelt es sich nicht um eine eigenständige Absicherung, sondern um eine sehr spezifische Ergänzung innerhalb eines bestehenden Systems.

Einordnung in der Praxis

In der praktischen Anwendung zeigt sich, dass die Persönliche D&O den Selbstbehalt häufig bereits integriert und darüber hinaus erweitert. Moderne Bedingungen berücksichtigen oft auch freiwillig vereinbarte Selbstbehalte. Gleichzeitig deckt sie genau die Situationen ab, die in der Realität relevant sind, insbesondere bei persönlicher Inanspruchnahme, unklaren Deckungssituationen oder Interessenkonflikten mit dem eigenen Unternehmen.

Fazit

Zusammenfassend bietet die Persönliche D&O-Versicherung einen umfassenden und praxisorientierten Schutz für Führungskräfte. Sie greift nicht erst im finalen Schadensfall, sondern unterstützt bereits in frühen Phasen einer möglichen Inanspruchnahme und schafft damit zusätzliche Sicherheit im beruflichen Alltag. 

Die D&O-Selbstbehalts-Versicherung bleibt dagegen auf einen engen Anwendungsbereich beschränkt und kann in vielen Fällen entbehrlich sein, wenn eine leistungsstarke Persönliche D&O besteht.

Für eine individuelle Einordnung und weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.