Im Bereich der Unternehmensversicherungen ist eine klare und abgestimmte Strategie entscheidend, um im Schadensfall nicht nur eine schnelle Regulierung zu gewährleisten, sondern auch unnötige Konflikte und Verzögerungen zu vermeiden. Leider zeigt die Praxis, dass viele Versicherungsnehmer ihre Versicherungsverträge – beispielsweise für Gebäude, Inhalt und Ertragsausfall – bei verschiedenen Gesellschaften platzieren. Dieses Vorgehen mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, kann jedoch im Ernstfall zu erheblichen Nachteilen führen.
Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht dies:
⇒ Der Fall einer getrennten Absicherung Stellen wir uns vor, ein Gewerbegebäude gehört einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die das Gebäude bei Versicherer A abgesichert hat. Die Betreibergesellschaft, eine GmbH, hat ihre Inhalts- und Ertragsausfallversicherung hingegen bei Versicherer B abgeschlossen. Es kommt zu einem Brand, der sowohl das Gebäude als auch die Betriebseinrichtung erheblich beschädigt. Was auf den ersten Blick wie ein gut versicherter Schaden aussieht, entpuppt sich schnell als komplexes Problem:
• Unterschiedliche Versicherer, unterschiedliche Sachverständige Sowohl Versicherer A als auch Versicherer B entsenden ihre eigenen Sachverständigen, die die Schadenregulierung unabhängig voneinander prüfen. Da beide Versicherer unterschiedliche Interessen und Ansätze verfolgen, entstehen Diskussionen und Verzögerungen. Welche Partei trägt welche Kosten? Welche Ansprüche greifen zuerst? Wer ist für die entstehenden Schnittstellenprobleme zuständig?
• Gebäudewiederaufbau und moderne Anforderungen Im Laufe der Jahre hat sich die Technik verändert: Maschinen sind größer geworden, gesetzliche Anforderungen wie Brandschutzvorschriften oder Energieeffizienzrichtlinien haben sich verschärft. Es ist möglicherweise erforderlich, das Gebäude höher oder breiter als ursprünglich zu bauen. Doch wer trägt die zusätzlichen Kosten? Versicherer A, der für das Gebäude zuständig ist, könnte argumentieren, dass dies nicht Bestandteil der ursprünglichen Deckung war. Gleichzeitig verlangt Versicherer B, dass die Bauarbeiten zügig abgeschlossen werden, um den Betrieb wiederherzustellen – schließlich läuft die Zeit der Ertragsausfallversicherung.
• Ertragsausfallversicherung und zeitliche Begrenzung Ertragsausfallversicherungen sind in der Regel zeitlich begrenzt, meist auf 12 bis 24 Monate. Jede Verzögerung beim Wiederaufbau führt dazu, dass das Unternehmen Verluste erleidet, die möglicherweise nicht mehr vollständig gedeckt sind. Wenn der Gebäudeversicherer diese zeitlichen Verzögerungen nicht berücksichtigt oder höhere Baukosten nicht trägt, entsteht für die Betreibergesellschaft ein finanzielles Risiko.
⇒ Die Vorteile einer einheitlichen Versicherungsstrategie
All diese Probleme lassen sich vermeiden, wenn alle relevanten Versicherungsverträge – Gebäude, Inhalt und Ertragsausfall – bei einem Versicherer gebündelt sind:
1. Klarheit in der Schadenregulierung
Mit einem einzigen Versicherer gibt es keine widersprüchlichen Interessen oder unterschiedlichen Gutachtermeinungen. Der Schaden wird ganzheitlich betrachtet und bearbeitet, was die Abwicklung beschleunigt und Streitigkeiten minimiert.
2. Abgestimmte Zeitpläne und Kostenübernahme
Wenn der Versicherer sowohl das Gebäude als auch den Inhalt und die Ertragsausfälle absichert, hat er ein einheitliches Interesse daran, den Schaden so schnell wie möglich zu regulieren. Verzögerungen beim Wiederaufbau, die den Betrieb gefährden, sind somit auch für den Versicherer nachteilig – was den Druck auf eine schnelle Lösung erhöht.
3. Vermeidung von Lücken und Überschneidungen
Unterschiedliche Verträge können zu Deckungslücken oder Streitigkeiten über Zuständigkeiten führen. Mit einem einzigen Versicherer sind alle Bereiche lückenlos abgesichert, und es gibt keine Diskussion darüber, wer welche Kosten übernimmt.
4. Bessere Kontrolle der Ertragsausfallzeit
Eine durchdachte Ertragsausfallversicherung sollte eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Bei einheitlicher Versicherung ist sichergestellt, dass die Zeitplanung für den Wiederaufbau und die Wiederaufnahme des Betriebs realistisch abgestimmt wird – ohne, dass der Versicherungsnehmer auf unvorhergesehenen Kosten sitzen bleibt.
Fazit:
Das Platzieren von Versicherungsverträgen bei unterschiedlichen Gesellschaften mag auf den ersten Blick verlockend sein – sei es aufgrund von Preisvorteilen oder individuellen Bedingungen. Doch im Schadensfall zeigt sich, dass eine einheitliche Versicherungsstrategie nicht nur die Regulierung beschleunigt, sondern auch Streitigkeiten und finanzielle Risiken reduziert. Wer Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung aus einer Hand bezieht, schafft klare Verhältnisse und kann sicher sein, dass alle Beteiligten auf dasselbe Ziel hinarbeiten: die schnelle und umfassende Wiederherstellung des Betriebs.