Nahezu 20.000 Unternehmen haben im Jahr 2024 Insolvenz angemeldet. Damit setzt sich der seit über zehn Jahren anhaltende Aufwärtstrend der Insolvenzkurve weiter fort. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem:
- Gerhardi Kunststofftechnik GmbH (1.500 Mitarbeiter)
- Deko-Haus Depot „Gries Deco Company GmbH“ (6.500 Mitarbeiter)
- FTI Touristik GmbH (1.400 Beschäftigte)
- Lilium (Jet) GmbH (750 Mitarbeiter)
- Leysieffer (95 Beschäftigte)
- Unser Heimatbäcker GmbH „Lila Bäcker“ (1.600 Mitarbeiter)
Neben dem unmittelbaren Schock über den Zahlungsausfall zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung eines Kunden tritt immer häufiger ein schwer kalkulierbares Risiko auf: die nachträgliche Insolvenzanfechtung. Bis zu drei Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter bereits vereinnahmte Erlöse von Lieferanten zurückfordern – sogar Zahlungen, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenzanmeldung geleistet wurden.
Warum ist das so?
Ziel ist es, eine Benachteiligung anderer Gläubiger zu verhindern und die Gleichbehandlung sicherzustellen. Das ist juristisch nachvollziehbar – trifft aber ausgerechnet jene Lieferanten, die ihre Kunden über lange Zeiträume unterstützt haben, etwa durch das Dulden von Zahlungsverzögerungen. Je länger diese Unterstützung andauerte, desto höher das Risiko eines Rückforderungsanspruchs – und damit einer eigenen Insolvenzgefahr für den Lieferanten.
Was können Unternehmen tun, um sich zu schützen?
Grundsätzlich sollten Unternehmen vermeiden, gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt behandelt zu werden. Doch wie lässt sich das mit dem berechtigten Anspruch vereinbaren, eigene Forderungen konsequent einzutreiben?
- Soll man auf ein regelmäßiges Mahnverfahren verzichten?
- Darf man keine Konsequenzen androhen?
- Ist ein Ratenzahlungsplan bereits ein Risiko?
Die Antwort ist ernüchternd: Wer einem Kunden mit Mahnverzug oder abweichenden Zahlungsfristen weiterhin beliefert, muss zwei Dinge tun:
- Rechtsberatung einholen: Kontakt zu einem auf Insolvenzanfechtung spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, um im Fall einer Anfechtung rechtlich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters vorzugehen. Das kann die finale Forderungshöhe deutlich reduzieren.
- Debitoren prüfen: Kunden, die regelmäßig in höheren Mahnstufen sind, sollten hinsichtlich Forderungshöhe und Jahresumsatz kritisch überprüft werden.
Fazit
Die Risiken einer Insolvenzanfechtung sind real und für Unternehmen nicht zu unterschätzen. Ein angepasstes Mahnverfahren kann helfen, das Risiko zu reduzieren. Im Ernstfall ist juristische Unterstützung unerlässlich. Zur Absicherung des verbleibenden Risikos bieten sich folgende Lösungen an:
- Kombinierte Kreditversicherung mit Anfechtungsdeckung
- Isolierte Anfechtungsversicherung
- Nutzung eines Factoringverfahrens
Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsmakler.
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