Ein nicht unerheblicher Teil unserer langjährigen Kunden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Gesellschaften des Privatrechts, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts getragen werden. Sofern diese Kunden Versicherungen benötigen, deren voraussichtliches Prämienvolumen 200.000 € übersteigt, unterliegt der Abschluss eines Versicherungsvertrags unter bestimmten Umständen dem Vergaberecht.
Das Vergabeverfahren ist wegen einer Vielzahl von Rechtsquellen (nationales Recht und EU-Recht) und Gerichtsentscheidungen außerordentlich unübersichtlich, zum Teil widersprüchlich und heftig umstritten. Grundlegende Entscheidungen, wie jene über die Anwendbarkeit des Vergaberechts und über die Wahl des Vergabeverfahrens; sollten deshalb mit qualifizierten Rechtsanwälten abgestimmt werden. In Anbetracht der Risiken und Sanktionen, die einer ausschreibenden Stelle für den Fall der Nichtbeachtung des Vergabeverfahrens drohen, erkennen wir eine Neigung unserer Auftraggeber, “im Zweifel” nach Vergaberecht auszuschreiben. Damit befinden Sie sich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.