In den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit haben Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Wer sich dafür entscheidet, erhält einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente – getragen von der Deutschen Rentenversicherung.

Doch Vorsicht: Die Versorgung im Falle einer Erwerbsminderung durch Unfall oder Krankheit ist häufig unzureichend. Ein Leistungsanspruch besteht erst bei tatsächlicher Erwerbsminderung – nicht bereits bei Berufsunfähigkeit. Das kann schnell zu einer existenzbedrohenden Situation führen – sowohl für die betroffene Person als auch für das Unternehmen.

Auch die Absicherung über ein Versorgungswerk ist für bestimmte Berufsgruppen mit hohen Hürden verbunden. Häufig wird eine Zahlung erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit gewährt. Was bleibt, ist oft nur die Grundsicherung.

Warum eine BU-Versicherung für Selbstständige unverzichtbar ist

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lässt sich diese potenzielle Bedrohung vermeiden. Für Selbstständige ist sie sogar noch wichtiger als für Angestellte, da sie den umfassendsten Schutz bietet.

Der Antragsteller entscheidet selbst:

  • welche Monatsrente abgesichert werden soll,
  • bis zu welchem Alter der Schutz bestehen soll.

Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit wird bewertet, wie stark das Krankheitsbild die konkrete letzte Tätigkeit beeinflusst – meist bei weniger als 50 % Leistungsfähigkeit über mindestens sechs Monate.

Individueller Schutz für individuelle Risiken

Der Schutz richtet sich direkt nach dem Beruf und der persönlichen Situation des Antragstellers. Die Beitragshöhe ergibt sich aus:

  • dem Berufsrisiko,
  • dem Alter,
  • der Versicherungsdauer,
  • der gewünschten Rentenhöhe,
  • dem Gesundheitszustand.

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