Schadenursache Elektrizität – kann eine empfindliche Mitschuld im Schadensfall auslösen. Wie heißt es so schön, „Hinterher ist man immer schlauer“.
Aus der Praxis für die Praxis! Gerne lassen wir Sie an unseren Erfahrungen zu diesem Thema teilhaben.
Bei jedem Versicherungsfall wird eine Schadenursachenermittlung durchgeführt. Je größer der versicherte Schaden, desto mehr Bedeutung gewinnt die Schadenursachenermittlung.
Erster Tipp: Beauftragen Sie einen eigenen Schadenursachenermittler, auch wenn Sie diese Kosten selbst tragen müssen.
In den Auswertungen für die Schadenursachenfindung ist zu erkennen, dass die durch Elektrizität bedingte Schadenursache einen hohen Anteil von über 30 % einnimmt. Eine akribische Prüfung kann, wie die Praxis zeigt, eine lohnende Investition für den Versicherer sein. Ist die Ursache auf Elektrizität zurückzuführen und wird dies durch Sachverständige bestätigt, ist das betroffene Unternehmen in der Pflicht, darzulegen, dass es zur Vermeidung solcher Schäden im Vorfeld regelmäßig alle gesetzlich und vertraglich notwendigen Prüfungen hat vornehmen lassen und dies durch entsprechende Prüfprotokolle oder Befundscheine nachweisen kann.
Die Bestimmung, dass „gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen“, ist in allen Versicherungsbedingungswerken enthalten.
Da bieten Unternehmen aller Branchen unbewusst Angriffsfläche. Somit ist jedes Unternehmen in der Verantwortung, eine Risikoanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb durchzuführen, gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Bei den im Betrieb vorhandenen elektrischen Licht- und Kraftanlagen ist es nur möglich, den Nachweis zu erbringen, dass keine erkennbare Gefahr vorhanden war, wenn alle vereinbarten und behördlich geforderten Vorschriften erfüllt wurden.
Zum Thema Elektrizität sind viele Vorschriften im Umlauf. Viele wissen viel, keiner weiß alles, und im Schadensfall kommt es zum Eklat.
Wie können Sie sich davor schützen?
Informieren Sie sich, welche vertraglich vereinbarten Vorschriften und welche behördlichen Vorschriften von „Ihrem“ Unternehmen zu erfüllen sind.
Diese können sich z. B. aus dem Brandschutzkonzept, welches beim Bauantrag hinterlegt ist, mit Sicherheit aus dem Versicherungsvertrag, der vereinbart ist, und selbstverständlich aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben.
Diese Forderungen aus unterschiedlichen Quellen zu sortieren, zu verstehen und dann dafür Sorge zu tragen, dass diese in Ihrem Betrieb alle erfüllt sind, ist ein guter Anfang, dieser „Gefahr“ zu begegnen.
Das Brandschutzkonzept ist individuell, sollte gelesen und für die Geschäftsführung bezüglich der damit verbundenen organisatorischen Verpflichtungen transparent sein.
Die Verpflichtungen, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben, sollte Ihnen der Versicherungsmakler darlegen. Üblich ist z. B. die Klausel 3602 im Versicherungsvertrag. Diese verpflichtet dazu, die elektrischen Licht- und Kraftanlagen im Betrieb durch einen unabhängigen und für diese Prüfung qualifizierten Sachverständigen, jährlich prüfen zu lassen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Prüfung nicht von Personen durchgeführt werden kann, die selber an den Anlagen gearbeitet haben. Hintergrund ist, dass eigene Fehler eher übersehen werden. Die vertragliche Verpflichtung gemäß der Klausel 3602 wäre somit nicht erfüllt.
Zum Schutz der Mitarbeiter und weil die Elektrik eine der häufigsten Brandursachen ist, besteht in Deutschland die Vorschrift, die Prüfung von elektrischen Anlagen sowie ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschriften) durchführen zu lassen.
Diese Prüfung ist somit ein unerlässlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes.
Zusammengefasst muss somit alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.
Unabhängig davon, dass im Schadensfall bei Missachtung dieser Vorschriften eine empfindliche Mitschuld gegeben sein kann, kann der Unternehmer bei der Verletzung dieser Unfallverhütungsvorschriften zivil- und strafrechtlich belangt werden, sollten Personen durch ungeprüfte elektrische Anlagen und/oder Betriebsmittel zu Schaden kommen.
Die Prüfdokumentation der geforderten Überprüfungen ist somit unerlässlich für eine Enthaftung. Stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichen im Unternehmen dafür Sorge tragen, dass alle geforderten Vorschriften erfüllt und die Prüffristen eingehalten werden.
Zweiter Tipp: Dass die Vorschriften erfüllt werden, sollte die Geschäftsführung
hin und wieder prüfen.