Ein Praxisfall aus dem Sommer 2025 zeigt, warum Versicherer auf regelmäßige Temperaturkontrollen von Heu- und Strohballen bestehen und weshalb dieser Aufwand sich lohnt.
Wenn landwirtschaftliche Versicherer im Rahmen ihrer Sicherheitsvorschriften regelmäßige Temperaturkontrollen an eingelagerten Heu- und Strohballen verlangen, sehen das manche Betriebe zunächst als lästige Pflicht. Dabei steckt ein ernstzunehmendes Risiko dahinter. Fermentationsprozesse können zu gefährlicher Überhitzung führen, selbst dann, wenn Zusatzstoffe zur Stabilisierung eingesetzt wurden. Technische Störungen an der Presse oder unzureichende Dosierungen reichen aus, um das Gefahrenpotenzial deutlich zu erhöhen.
Wie wichtig und praxisnah diese Sicherheitsvorschrift ist, erlebte ein Mandant eines Mitglieds der GA Group im Sommer 2025 aus unmittelbarer Nähe. In seinem pferdehaltenden Betrieb waren mehrere hundert Heuballen eingelagert, die zuvor durch ein Lohnunternehmen gepresst worden waren und als Winterfutter dienen sollten. Der Eigentümer kontrollierte das Lager regelmäßig mit einer Messlanze und stellte dabei keinerlei Auffälligkeiten fest. In den benachbarten Gebäuden befanden sich hochwertige Pferde. Aufgrund einer Sturmwarnung für die Nacht waren die Türen geschlossen worden.
Am nächsten Morgen bemerkte der Landwirt einen ungewöhnlichen Geruch. Diese Irritation veranlasste ihn, das Ballenlager noch einmal gründlich zu überprüfen. Beim erneuten Einsatz der Messlanze zeigte sich im Zentrum des Stapels eine alarmierende Temperatur von deutlich über 80 °C, was auf eine akute Brandgefahr hindeutet.
Der Landwirt reagierte sofort und verständigte die Feuerwehr. Nach deren Eintreffen stand schnell fest, dass das Heu aus der Halle gebracht werden musste, um einen möglichen Schwelbrand oder offenen Brand zu verhindern. Dank einer hervorragenden Nachbarschaftshilfe waren innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Helfer*innen samt Maschinen zur Stelle. Gemeinsam brachten sie das Heu ins Freie, wo die Feuerwehr die Ballen öffnete, verteilte und großflächig ablöschte. Nach mehreren Stunden war die Gefahr gebannt. Zurück blieb jedoch durchnässtes und unbrauchbares Heu, das entsorgt werden musste.
Der Makler des Betriebs hatte den Schaden bereits während der Maßnahmen gemeldet und eine kurzfristige Besichtigung durch den Regulierungsbeauftragten des Versicherers am kommenden Tag organisiert. Da Fermentation als Annexgefahr zur versicherten Gefahr Brand eingeschlossen war, konnte die Schadenregulierung ohne Verzögerungen erfolgen. Der Versicherer übernahm die Wiederbeschaffung der Heuballen, die Entsorgungskosten und weitere Nebenkosten. Der gesamte Vorgang entwickelte sich zu einem Beispiel für eine transparente und praxisnahe Schadenbearbeitung.
Die Ergebnisse machen eindrucksvoll deutlich, welchen Wert die regelmäßige Kontrolle mit einer Messlanze hat. Ohne diese Maßnahmen hätte sich der Schaden unbemerkt entwickeln und im schlimmsten Fall auf angrenzende Gebäude mit hochwertigen Pferden ausweiten können. Ein potenzieller Millionenschaden wurde so verhindert.
Damit zeigt dieser Vorfall überzeugend, dass Sicherheitsvorschriften nicht nur formale Pflichten darstellen, sondern ein wirksames Instrument zur Schadenverhütung und zum Schutz des eigenen Betriebs sind.




