Die Versicherungswirtschaft sieht Handlungsbedarf bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Industriegebäuden und hat daher in 2023 die VdS Richtlinie 6023 veröffentlicht. Ein Anlass für die neue Richtlinie ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aus dem Jahr 2019, bei dem eine Versicherung einen Installationsbetrieb verklagte, der auf einem Gebäude mit brennbarer Dachhaut eine Photovoltaik Anlage errichtet hatte. Eine Photovoltaik-Anlage müsse so installiert werden, dass eine „sichere Trennung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquellen und der Dachoberfläche als Brandlast“ gewährleistet ist, urteilten die Richter. Abgesehen von Qualitätsmängeln besteht auch bei fachgerecht gebauten An lagen ein Brandrisiko. Lichtbögen können zum Schmelzen von Modulteilen führen, diese tropfen auf das Dach. Es ist schwer kalkulierbar, wann dieses dann anfange zu brennen. Unter anderem fordert daher die neue VdS-Richtlinie 6023 eine serielle Lichtbogenerkennung, wie sie bereits in vielen Wechselrichtern integriert ist, und eine Lösung bei brennbaren Dachdämmungen. Demnach ist Polystyrol als Dachdämmstoff denkbar ungeeignet, wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach installiert werden soll. Das Dach zu tauschen ist generell keine Alternative, da damit die Photovoltaik unwirtschaftlich wird. Denkbar ist aber, unter dem Modulfeld eine zusätzliche Abdeckung aufzubringen, etwa aus nicht brennbarer Mineralwolle und einer PVC-Dachbahn. Alter nativ können auch dünne Dachbleche oder eine Kiesschicht das Brandrisiko hinsichtlich der Dachdämmung deutlich reduzieren, wenn die Traglast des Daches das erlaubt.

Lichtbögen können aus verschiedenen Gründen entstehen. So zum Beispiel, wenn Stecker oder Leitungen unsachgemäß getrennt werden. Aber auch bei schadhaften Isolierungen (z.B. durchgescheuerte Isolierungen durch Wind- oder mechanische Belastungen) kann es zu Lichtbögen kommen. Brände durch die Selbstentzündung von Photovoltaikanlagen können etwa durch die unsachgemäße Installation sowie durch Schäden an Kabeln durch Alterung oder mechanische Belastung (Sonne, Wind, Schnee) entstehen. Diese Schäden können zu Lichtbögen und Kurzschlüssen führen, die wiederum brandauslösend sind. Bei Gleichstromsystemen bleibt die Spannung dauerhaft konstant, einen Nulldurchgang gibt es nicht. Lichtbögen bleiben bestehen, solange Spannung und Strom für den Erhalt hinreichend vorhanden sind. Da Photovoltaikmodule bei Tageslicht unentwegt Spannung erzeugen, erlischt der Lichtbogen erst bei Dunkelheit oder Abschaltung des Moduls durch eine technische Schutzeinrichtung. Es ist daher selbst bei geringen Spannungen von 30 Volt von einer konstanten Zündquelle auszugehen. Die Lichtbogenproblematik bei Gleichstromsystemen ist daher hinsichtlich Brandentstehungsrisiken, gerade bei brennbaren Dach aufbauten bzw. Dachdämmungen, von besonderer Wichtigkeit. Jede zusätzliche elektrische Installation auf einem Dach birgt ein Brandrisiko, demnach auch jede Photovoltaik-Anlage. Wichtig ist, dass man mit geeigneten Maßnahmen das Risiko minimiert. In Photovoltaikanlagen fließt Gleichstrom. Dabei entstehen sehr hohe Gleichspannungen von bis zu 900 Volt. Zwar hängt die exakte Spannung davon ab, wie die Solarmodule verschaltet sind, also in Reihe oder parallel. Das ist jedoch meist nicht bekannt. Gleichspannungen über 120 Volt sind für Menschen lebensgefährlich. Der Einsatz von großen Mengen Löschwasser führt zu massiven Wasserschäden im Gebäude, selbst wenn das Dach nicht auf Grund des Feuers einstürzt. Oft sind der Wasserschaden und die Betriebsunterbrechung im Inneren des Gebäu des größer als der Brandschaden auf dem Dach. Gerade im Segment auf Industrie – und Gewerbebetrieben besteht ein Potenzial von 100 Gigawatt Photovoltaik-Leistung. Die Kritik aus der Solarbranche wächst. Diese argumentiert, dass die Versicherungswirtschaft ein Risiko minimieren will, was sie gar nicht kennt. Denn Statistiken oder Zahlen zu Bränden und Brandursachen liegen keine vor. Dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft war es bisher zu aufwendig, Brandstatistiken für Photovoltaik-Anlagen zu erstellen. Bei den großen Industriebauten wird allerdings keine Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt bewertet. Es gibt zu wenig Objekte, um das Risiko statistisch zu betrachten. Sachverständige einer Versicherung stellen daher nur fest, ob ein Objekt versichert wird oder eben nicht. Inhaltlich sieht es so aus, dass die Lichtbogenerkennung von Experten generell als sinnvoll akzeptiert wird. Lichtbogendetektoren (LBD) in Wechselrichtern er kennen den Lichtbogen und schalten die Anlage stromlos, bevor eine kritische Energie erreicht wird. Ob grundsätzlich eine zusätzliche nicht-brennbare Abdeckung unter Photovoltaik-Anlagen nötig ist oder ob es nicht eine ausreichen de Maßnahme ist, generell eine hohe Installationsqualität sicherzustellen, ist aber umstritten. Wichtig ist, dass an Photovoltaik interessierte Unternehmen im Bewertungsprozess mit den Versicherungen und Versicherungsmaklern ins Gespräch kommen müssen und die Bereitschaft zeigen, das Risiko durch eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach zu minimieren. Dahingehend hilft die Lichtbogenerkennung enorm. Fazit: Das durch die Nachhaltigkeitsdebatte und notwendige Stromkostenreduzierung in der Wirtschaft wesentliche betriebswirtschaftliche Stellschrauben liegen ist bekannt.

Entscheidend ist aber auch, dass durch Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern eine Brandschadenursache installiert wird, die aus Sicht der versicherungsgebenden Wirtschaft reduziert werden muss. In der Praxis existiert daher häufig eine Diskussion über die Versicherbarkeit von Gebäudeobjekten mit Photovoltaikanlagen. Ziel muss es daher sein, das Unternehmen, Versicherer und Versicherungsmakler gemeinsam dieses Thema angehen und eine technische Versicherbarkeit und einen geeigneten Versicherungsschutz herbeiführen. Zielführend ist, dass diese gemeinsamen Gespräche möglichst vor der Investitionsentscheidung für eine Photovoltaikanlage geführt werden, um ein Gebäude auch zukünftig versicherbar zu gestalten.