Foto: David Brandenburger
Exklusives Konzept für die Mitglieder des BDMP
Inhalt der Versicherung
- Verwaltungs-Rechtsschutz – auch für außergerichtliche Verfahren
- Straf-Rechtschutz – auch für Verbrechens-Vorwürfe
Jahresprämien inkl. 19% Versicherungssteuer
- Option 1: ohne Selbstbehalt: = 40,00 EUR je Mitglied
- Option 2: mit 150 EUR Selbstbehalt: = 25,00 EUR je Mitglied
Wie können Sie die Versicherung kaufen?
- Geben Sie im Online-Formular am rechten Bildrand Ihre Daten ein
- Wir prüfen Ihre Angaben und geben die Deckung in Auftrag
- Sie genießen Versicherungsschutz und erhalten die Vertragsdokumente per Post
Rückfragen zum Versicherungsschutz an den Versicherer?
- Telefon 0221 8277-2233
- sv-service@roland-rechtsschutz.de
Für wen ist das Konzept interessant?
Das Konzept ist sowohl für Mitglieder mit bereits bestehender Privatrechtsschutz-Versicherung als auch für bislang „unversicherte Mitglieder“ interessant. Die üblichen Konzepte im Rahmen eines „Privatrechtsschutzes“ weisen in der Regel folgende Deckungslücken auf:
- Verwaltungs-Rechtsschutz: Beschränkung auf gerichtliche Verfahren. Kein Schutz für außergerichtliche Verfahren vor Verwaltungsbehörde.
- Straf-Rechtschutz: Beschränkung auf Vergehen. Kein Schutz im Falle eines Verbrechensvorwurfes.
Im BDMP-Konzept sind beide Lücken geschlossen.
Versicherungsumfang
Versicherte Interessen: Versicherungsschutz besteht für die versicherten Mitglieder in Ihrer Eigenschaft als Sportschütze.
Straf-Rechtsschutz
Gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung USRB EP besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.
Der Versicherer übernimmt die Kosten aus Honorarvereinbarung mit spezialisierten Strafverteidigern.
Der Versicherer erstattet im angemessenen Umfang die Kosten für Sachverständigen- und Rechtsgutachten.
Wenn der Versicherungsnehmer in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeiten- Verfahren als Zeuge vernommen werden soll und die Gefahr einer Selbstbelastung droht, erhält er bereits in dieser Phase Zeugenbeistand durch einen Rechtsanwalt
Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer die insoweit erbrachten Leistungen einschließlich der ihn betreffenden Nebenleistungen zu erstatten. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Gemäß § 2 (g) ARB 2012 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rücknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.
Deckungssummen: EUR 100.000,00 je Rechtsschutzfall
Strafkaution: darlehensweise EUR 100.000,00
Selbstbeteiligung: ohne bzw. optional EUR 150,00 je Rechtsschutzfall
subsidiäre Deckung: Ein evtl. bereits bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag vor.